Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung
Für alle Produkte, die du bei Neuroblends kaufst, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung) nach EU-Recht und deutschem Recht (§§ 434 ff. BGB).
- Dauer: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware.
- Was abgedeckt ist: Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren – zum Beispiel beschädigte oder undichte Dosen oder falsch gelieferte Ware.
- Beweislast: Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Lieferung, wird vermutet, dass er bereits bei Lieferung bestand.
- Deine Rechte: Du kannst zunächst Nacherfüllung verlangen (Ersatzlieferung oder Nachbesserung). Ist das nicht möglich oder schlägt es fehl, kannst du den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz.
- Kostenfrei: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und für dich kostenlos.
Die gesetzliche Gewährleistung ist unabhängig von einer freiwilligen Garantie. Neuroblends gewährt derzeit keine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie.
Mangel melden
Schreib uns einfach an info@neuroblends.eu mit deiner Bestellnummer, einer kurzen Beschreibung und nach Möglichkeit einem Foto. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum.
Weitere Informationen
Mehr zu deinen Rechten als Verbraucher in der EU findest du im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Kommission: Gewährleistung und Garantien – Ihr Europa.
Dein Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Details findest du in unserer Widerrufsbelehrung.